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Mitgliedschaft

Wer kann sich anmelden?

Der suissepro können sich schweizerische Gesellschaften, Vereinigungen und Interessengruppen anschliessen, welche sich mit der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz oder mit nahe verwandten Gebieten befassen.

Die Delegiertenversammlung entscheidet auf Antrag der Präsidentenkonferenz über die Aufnahme neuer Gesellschaften.

Ablehnungen gegenüber dem Gesuchsteller müssen nicht begründet werden.

Jedes Neumitglied verpflichtet sich, der suissepro eine Eintrittsgebühr in Form eines zusätzlichen Zentralbeitrages zu entrichten.

Alle Mitglieder der Gesellschaften sind gleichzeitig Mitglieder von suissepro.

Die Mitgliedschaft erlischt durch die schriftliche Austrittserklärung. Der Austritt kann erst nach zweijähriger Mitgliedschaft und in der Folge jeweils auf Ende eines Geschäftsjahres unter Wahrung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist erklärt werden.

Anmeldeformular